Bedingungen und Gebühren

Bedingungen

Probefahrten sind Grundsätzlich nur bei vernünftiger trockener Witterung und mind. 18 Grad Aussentemperatur möglich.

Auch muss vor der Fahrt alles weitere für den Kauf des Fahrzeugs geklärt sein, ggf. die Finanzierung und auch alles weitere bereits geklärt ist.

Vor Fahrtantritt hat der Kunde persönlich das Fahrzeug auf die Verkehrssicherheit zu prüfen.

Für jeden Verstoß im Strassenverkehr (Geschwindigkeitsüberschreitung usw…) haftet der Kunde persönlich.

Der Kunde sichert zu, dass er im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist für das gefahrene Fahrzeug.

Fahrzeuge die mit unseren roten Händlerkennzeichen gefahren werden, sind nur Haftpflicht Versichert. Im Schadensfall trägt der Kunde die entstandenen Kosten bzw. kauft das Fahrzeug zum ausgeschriebenen Preis.

Grundsätzlich empfehlen wir, vor jeder Probefahrt den jeweiligen Händler auf den Versicherungsumfang der roten Kennzeichen und die entsprechende Selbstbeteiligung anzusprechen und vorab zu klären. Selbst mit einer Vollkasko hat man oft sehr hohe Selbstbeteiligungen.

———————————————————————————————————————

GEBÜHREN

Die meisten Vertragshändler bekommen von den Fahrzeugherstellern, Zuschüsse / Nachlässe und ähnliches um Fahrzeuge für Probefahrten zur Verfügung zu stellen, was wir als freier Händler nicht bekommen.

Es tut uns leid, diesen Weg gehen zu müssen, jedoch mit teilweise über 7 Probefahrtanfragen PRO TAG bei warmen Temperaturen und den entsprechend uns entstehenden Kosten, kommen wir nicht um diesen Schritt herum.

Pro angefangene 30 Min., sind für Fahrzeuge bis 150 PS = 25 € und über 151 PS = 50 € fällig

– IM FALLE EINES KAUFS, FALLEN NATÜRLICH KEINE GEBÜHREN AN.